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UNSERE ANWÄLTE

Thomas Fauth


Rechtsanwalt Thomas Fauth, geb. 1972, ist seit nunmehr über 24 Jahren mit Schwerpunkten auf den Gebieten des Strafrechts sowie des Verkehrsrechtes als Anwalt tätig. 

Nach dem Abitur in Landshut studierte Rechtsanwalt Fauth Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Das Referendariat absolvierte Rechtsanwalt Fauth am Amts-  und Landgericht Landshut. Das zweite Juristisches Staatsexamen erfolgte beim Oberlandesgericht München. Er ist seit 1998 zunächst als angestellter Anwalt, mittlerweile als Inhaber in der Kanzlei Floegel & Kollegen für Sie tätig.

Rechtsanwalt Fauth verteidigt häufig und regelmäßig in Mord- bzw. Totschlagsverfahren ebenso wie in Verfahren der Betäubungsmittelkriminalität. Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Fauth darüberhinaus auch im Jugendstrafrecht sowie im allgemeinen Strafrecht tätig.

Rechtsanwalt Fauth verteidigt außerdem in allgemeinen Strafsachen und im Jugendstrafrecht, ebenso wie in Wirtschaftsstrafsachen.

Zivilrechtlich vertritt er Mandanten im Verkehrsrecht insb. bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen.

 

Rechtsanwalt Fauth war daneben jahrelang als Dozent/Lehrbeauftragter für die FH Landshut tätig.

Herr Fauth ist Mitglied sowohl des Deutschen Anwaltvereins als auch des Landshuter Anwaltsvereines. Daneben bestehen Mitgliedschaften in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und Strafrecht im DAV, sowie im Landshuter Anwaltsverein.



 

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Jürgen Neumaier


Rechtsanwalt Jürgen Neumaier, geb. 1976, ist für Sie in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten als Rechtsanwalt tätig. 

Nach dem Abitur am Hans-Leinberger-Gymnasium in Landshut studierte Rechtsanwalt Neumaier Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Das Referendariat absolvierte Rechtsanwalt Neumaier am Amts-  und Landgericht Landshut. Das zweite Juristisches Staatsexamen erfolgte beim Oberlandesgericht München.

 

Er begann 2004 bei der Kanzlei Treuheit und Volpers in München seine Karriere. 2005 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht und wechselte 2005 in die Kanzlei von Heldmann in München. Von 2007-2018 war er in Kooperation bei der Kanzlei Krieger & Kollegen in Landshut, ehe er 2019 Partner in der Kanzlei Floegel & Kollegen wurde.

Rechtsanwalt Neumaier vertritt nunmehr Mandanten im Verkehrsrecht, insb. bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen.

Weiterhin ist er auf Grund seiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Arbeitsrechts sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner bei Kündigungen, Vergütungs- und Urlaubsproblemen  sowie der Prüfung/Entwurf von Arbeitsverträgen.

Auch hat er in seiner bisherigen Tätigkeit im Mietrecht eine Vielzahl von Fällen bearbeitet. Er steht hier bei Fragen zu Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen zur Verfügung.

Rechtsanwalt Neumaier verteidigt außerdem in allgemeinen Strafsachen und im Jugendstrafrecht sowie bei (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten.

 

Marcus Gottschalk


Rechtsanwalt Marcus Gottschalk, geb. 1982, ist in arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. 

Rechtsanwalt Gottschalk studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Das Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg.

Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Juristischen Staatsexamens war Herr Rechtsanwalt Gottschalk als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht II der Universität Bayreuth und als Assessor für den Handelsverband Bayern, Bezirk Oberfranken, tätig.

Im Anschluss hieran war Herr Rechtsanwalt Gottschalk langjährig in einer renommierten landshuter Kanzlei in den Bereichen des Straf- und Arbeitsrechts anwaltlich tätig. 

Aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechts wurde Herrn Rechtsanwalt Gottschalk 2019 durch die Rechtsanwaltskammer für dem Oberlandesgerichtsbezirk München die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erteilt.

Außerdem hat Herr Rechtsanwalt Gottschalk 2022 den Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ erfolgreich absolviert.

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